KiST - Praxis für Sprachtherapie und Unterstützte Kommunikation (UK)

Bente von der Heide
 

Informationen für Patienten -

Ihr Weg zur sprachtherapeutischen / logopädischen Behandlung


Eine sprachtherapeutische Behandlung wird ärztlich verordnet. Fragen Sie deshalb zuerst Ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall Sprachtherapie für angezeigt hält. Die folgenden Fachrichtungen können Ihnen oder Ihrem Kind sprachtherapeutische Therapie verordnen: Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist, Allgemeinmediziner, Zahnarzt, Kieferorthopäde.

  • Die logopädische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
  • Auf Verordnung eines Arztes (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe etc.) wird die logopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Für gesetzlich krankenversicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Eigenbeteiligung von 10 %, zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10 € (eine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse ist möglich).
  • Privatversicherte benötigen ein Rezept Ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.
 
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